„Sei klug und halte Dich an Wunder“, sagt Mascha Kaleko. So wünsche ich Ihnen und Euch ein wundervolles und glückliches neues Jahr.
Wenige Tage ist das neue Jahr jung und stellt uns wieder vor die Herausforderung, unsichere Situationen zu handeln. Wie jedes Jahr ergeben sich Gesetzesänderungen, die uns Selbständige betreffen. Hier ein Überblick zum Jahresbeginn 2022.
Einige Änderungen sind noch nicht abschließend von der Regierung verabschiedet, wurden allerdings im Koalitionsvertrag bereits vereinbart.
Stichwort: Mindestlohn
Perspektive: Die neue Regierung plant eine Anhebung der Minijobgrenze auf 520,00 Euro.
Der allgemeine Mindestlohn steigt ab Januar 2022 von 9,60 auf 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli 2022 steht eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro an. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Wann diese Erhöhung in Kraft tritt, steht noch in den Sternen, denn ein entsprechendes Gesetz gibt es noch nicht.
Wenn Sie Minijobber*innen beschäftigen, dann sollten Sie den Stundenumfang neu berechnen. Ebenso, falls auch Sie selbst parallel zu Ihrer Selbständigkeit einen Minijob ausüben.
Für Angestellte gilt ab Januar 2022, dass Krankmeldungen von Seiten des/der behandelnden Arztes/Ärztin digital an die Krankenkassen weitergeleitet werden müssen. Ab Juli 2022 leiten die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann direkt an die Arbeitgeber*in weiter.
Stichwort: Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe
Stichtag für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe ist der 15. März 2022 für alle Angestellt*en sowie Selbständige. Laut Infektionsschutzgesetz IfSG § 20 a) Absatz 1) gilt das auch für Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. Dazu zählen auch Heilpraktiker*innen, die Heilpraktiker*in Psychotherapie ebenso wie sektorale Physiotherapie und Hebammen. Ab dem 16.03.2022 benötigen Sie den Nachweis über einen gültigen Immunstatus, Impfung oder Genesung. Sorgen Sie also rechtzeitig für einen Termin oder klären Sie ab, ob eine Möglichkeit der Befreiung für Sie in Frage kommt.
Stichwort: Änderungen bei der Sozialversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich aktuell nichts, die Werte zur Berechnung bleiben gleich. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt wie auch im letzten Jahr bei jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze beträgt unverändert 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). Wenn Sie als Selbständige mehr verdienen, bleibt der Höchstbeitrag bestehen.
Neu: In Planung ist, die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung strikt einkommensbezogen zu erheben. Sollte diese Regelung tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies eine extreme Erleichterung für Existenzgründer*innen mit geringem Einkommen in der Gründungszeit. Sie würden dann ihre Beiträge an die GKV auf den tatsächlichen Gewinn berechnet entrichten, und nicht auf eine festgesetzte Mindestbemessungsgrenze (aktuell 1.096,67 Euro monatlich). Das bedeutet im Klartext einen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von ca. 94,00 Euro, berechnet an der zukünftigen Geringfügigkeitsgrenze (demnächst 520,00 Euro monatlich).
Stichwort: Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Hier werden die Absichten der alten Bundesregierung zukünftig umgesetzt. Keine Änderungen gibt es für alle Berufsgruppen, die bereits jetzt nach § 2 Absatz 1 SGB VI pflichtversichert sind.
Dazu zählen
- alle lehrenden und erzieherischen Tätigkeiten, die bereits jetzt sehr weit ausgelegt werden
- Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen- Säuglings- oder Kinderpflege
- Hebammen
- Künstler*innen und Publizist*innen
- Handwerker*innen mit Meisterbrief und einige andere.
Zukünftig betrifft die neue Altersvorsorgepflicht zusätzlich Selbständige nach folgenden Kriterien:
- Alle Existenzgründer/innen ab dem 3. Jahr der Selbständigkeit (altersunabhängig).
- Bestandsselbständige, die bei Einführung des Gesetzes jünger als 35 Jahre alt sind.
Gründer*innen können sich dabei aussuchen, welche Art der Altersvorsorge sie wählen, unter der Bedingung, dass die Absicherung oberhalb der Grundsicherung liegt, insolvenz- und pfändungssicher ist. Warten wir hier also ab, wie die Vorsorgepflicht umgesetzt wird.
Stichwort: Corona-Hilfen
Da die Corona-Pandemie leider auch in 2022 weiterhin wirksam ist, werden die entsprechenden Hilfsprogramme im neuen Jahr fortgeführt. Die Überbrückungshilfe III Plus wird zunächst bis März 2022 verlängert und in „Überbrückungshilfe IV“ umbenannt. Beide Programme sind laut Bundeswirtschaftsministerium „im Wesentlichen“ deckungsgleich und umfassen eine Fixkostenerstattung sowie einen Eigenkapitalzuschuss für Betriebe.
Ebenfalls fortgeführt werden die Hilfen für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022“ können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten – insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum bis zu 4.500 Euro.
Weitere Details mit Fragen und Antworten zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung finden Sie hier.
Stichwort: Künstlersozialabgabe
Nichts ändern tut sich bei der Künstlersozialabgabe – diese liegt 2022 wie im Vorjahr bei 4,2 Prozent. Sie wird fällig, wenn ein Unternehmen im Vorjahr insgesamt über 450 Euro an kreative Auftragnehmer*innen (beispielsweise Webdesigner, Fotografen, Texter etc.) gezahlt hat.
Fazit: Gute Nachrichten für Gründer*innen!
Im neuen Koalitionsvertrag heißt es:
„Wir stärken die Start-up- und Gründerförderung. Wir werden Gründungen aus allen Lebenslagen und eine Kultur der zweiten Chance unterstützen und dafür ein neues Förderinstrument schaffen, das auch für Unternehmensnachfolgen offensteht. Wir verabschieden eine umfassende Start-up-Strategie.“
Beabsichtigt ist, Hürden bei der Gründung speziell von Frauen und Gründer*innen mit Migrationshintergrund abzubauen. Das bezieht sich u.a. auf Förderinstrumente und Beantragung von Förderdarlehen. Das Thema Diversität steht bei Gründungsvorhaben im Mittelpunkt. Gründungsprozesse sollen schneller möglich sein und Formalitäten im Zuge der Digitalisierung beschleunigt werden.
Halten Sie sich auf dem Laufenden, welche geplanten Änderungen wann umgesetzt werden.
Und halten wir uns wie bereits zu Anfang gesagt an Wunder 🙂 Ansonsten fragen Sie mich.
Herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihre und Eure Petra Welz