Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, mit Ihrem Team oder in Ihrem Unternehmen eine Fortbildung anzubieten? Hier finden Sie einige Anregungen.
In großen Unternehmen managt das die Personalabteilung, stellt einen Katalog zusammen mit diversen Angeboten an Inhouse-Schulungen. Darin enthalten sind dann Fachthemen, die Ihr/e Arbeitgeber_in wichtig findet sowie auch Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung der Teamfähigkeit.
Als Arbeitnehmer_in und Unternehmer_in kleineren Unternehmen sind Sie für Ihre Qualifizierung selbst verantwortlich. Sie schauen also auf dem Weiterbildungsmarkt, was angeboten wird, entscheiden nach „Pflicht“ oder „Kür“, was Sie in Anspruch nehmen möchten.
Ein kleiner Exkurs zur Unterscheidung zwischen Fortbildung und Weiterbildung
1. Fortbildung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert im § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung. So lautet §1 Absatz 4:
„Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.“ (Quelle: Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 [BGBl. I S. 931], letzte Änderung durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 [BGBl. I S. 2581])
- Mit einer Fortbildung qualifizieren Sie sich konkret in Ihrem Job weiter. Das bedeutet, dass Sie zusätzliche Fähigkeiten erwerben, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz brauchen, etwa wenn neue Aufgaben auf Sie warten oder Sie sich mit den Veränderungen durch die Digitalisierung spezielle Kenntnisse erwerben wollen.
- Bei einem Wechsel in eine Führungsposition, kann eine Fortbildung zur Personalführung notwendig sein.
- Da der/die Arbeitgeber_in von der Zusatzqualifikation profitiert, übernimmt er/sie auch die Kosten dafür.
2. Weiterbildung
Eine berufliche Weiterbildung hingegen muss nicht direkt mit der aktuellen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Es geht darum, zusätzliche Qualifikationen zu erlangen oder sogar eine Umschulung durchzuführen.
Dabei baut die berufliche Weiterbildung auf der jeweiligen Vorbildung auf, welche durch neue Lerneinheiten erweitert werden soll. Dies kann beispielsweise das Erlernen einer Fremdsprache sein. Da es um Ihre persönliche Weiterentwicklung geht, muss der Arbeitgeber_in sich nicht an den Kosten beteiligen, kann es aber.
- Eine Weiterbildung erfolgt auf Eigeninitiative und dient dazu, Ihr persönliches Qualifikationsprofil zu erweitern. Das kann von Nutzen sein, wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten.
- Die Weiterbildung muss überhaupt nichts mit Ihrem bisherigen Betätigungsfeld zu tun haben, kann also eine weitere Ausbildung oder ein Fernstudium sein.
Unternehmensinterne Angebote zur Fortbildung
Wird eine Fortbildung intern im Unternehmen durchgeführt, können diese genau auf die Anforderungen der/s Arbeitgeber_in abgestimmt werden. Dadurch haben sie einen großen Nutzen für das Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmer_innen, die vorhaben, langfristig in dem Unternehmen zu bleiben. Im Zuge des Fachkräftemangels ist Fortbildung durchaus ein guter Anreiz, Mitarbeiter_innen zu binden.
Beliebt sind Themen der Kommunikation und Interaktion wie zum Beispiel
- Konfliktmanagement
- Präsentationstechniken
- Durchsetzungsstrategien am Arbeitsplatz
- klare Grenzen setzen
Bei der stetig steigenden Arbeitsbelastung rücken die Stärkung der Resilienz sowie Strategien meiner Krafttankstelle in den Fokus.
Was können Sie tun, um dafür Fördermittel zu erhalten? In NRW gibt es den individuellen und den betrieblichen Bildungsscheck.
Individueller Bildungsscheck für Fortbildung
Dieser gilt für Beschäftigte – auch in Elternzeit! –, Berufsrückkehrer_innen und seit 2019 auch wieder für Selbstständige. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und festgelegte Einkommensgrenzen: Bei Einzelveranlagung muss das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als 20.000 € und weniger als 40.000 € betragen, bei gemeinsamer Veranlagung verdoppeln sich die Summen entsprechend. Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden.
Die Förderhöhe sind 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500,- € pro Bildungsscheck. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Beim Bildungsscheck für Selbstständige berechnet sich die Förderung in Höhe von 50% der Gesamtausgaben auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer), bei den übrigen Personen auf den Bruttobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (mit Umsatzsteuer).
Der Scheck kann bei folgenden Weiterbildungsberatungsstellen beantragt werden: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
Bundesweit gibt es darüber hinaus noch die sogenannte Bildungsprämie:
Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass Sie
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
- über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 € (als gemeinsam Veranlagte 40.000 €) verfügen.
Weitere Details finden Sie hier: https://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php
Betrieblicher Bildungsscheck
Ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden kann pro Jahr bis zu 10 Bildungsschecks beantragen. Die Förderhöhe beträgt hier auch 50% der Gesamtausgaben der Fortbildung, höchstens 500,- € pro Bildungsscheck. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf mit der nächstgelegenen Beratungsstelle und erfahren dort, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, um den Antrag zu stellen. Auch das finden Sie unter dem gleichem Link wie oben: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
Stichworte: „Bildungsscheck für Unternehmen“, Zielgruppe „Unternehmen“
Ob individuell oder betrieblich, der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Fortbildung/Weiterbildung beantragt werden.
Wenn Sie das motiviert, in Ihrem Unternehmen eine Fortbildung zu organisieren, dann sprechen Sie mich an. Gerne erstelle ich Ihnen für Ihren Bedarf ein zielgerichtetes Angebot. Mich erreichen Sie am besten per Telefon unter 0211 933 71 848 oder per E-Mail via info@petrawelz.de
Herzliche Grüße aus Düsseldorf-Oberbilk,
Ihre Petra Welz
(Bildquelle: geralt via pixabay, CC0, no changes – keine Änderungen)